Auszug aus der Vereinssatzung

Auszug aus der Vereinsatzung

§ 3 Vereinszweck

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i. S. d. Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

2. Jährlich werden mehr Menschen auf Barrierefreiheit, personelle Unterstützung und besondere Dienstleistungs- und Serviceangebote während der Freizeitgestaltung oder im Rahmen eines Urlaubs angewiesen sein. Gründe dafür sind das fortschreitende Alter, Krankheit oder eine Behinderung und der sich daraus ergebenden Aktivitätseinschränkung.
Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Altenhilfe, mit dem Ziel der Integration, Teilhabe und Aufrechterhaltung der Selbstständigkeit durch Angebote für Auszeiten und Erholung für hilfe- und pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige.

3. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch:

  • Verhinderung von Alterseinsamkeit und sozialer Isolation durch die unmittelbare Teilhabe an
    Veranstaltungen, Ausflügen und Erholungsangeboten,
  • Individuelle kostenlose Beratung für Menschen, die auf Grund einer körperlichen, geistigen
    oder seelischen Krankheit oder Behinderung bei der Inanspruchnahme und Nutzung von Angeboten des Teilhabens am gesellschaftlichen Leben und der Erholung auf die Hilfe anderer angewiesen sind,
  • Ehrenamtliche Begleitung von Freizeit-, Erholungs- und Reiseaktivitäten,
  • Kostenfreie Aufbereitung und zielgruppenbezogene Vermittlung hilfreicher Informationen, über die Nutz- und Erlebbarkeit touristischer Angebote im Bereich barrierefreies und
    betreutes Reisen,
  • Kostenfreie Hilfestellung bei der Beantragung von Fördermitteln und Versicherungsleistungen
    (Pflegeversicherung) sowie für pflege – und betreuungsbedingte Aufwendungen,
  • Schaffung von Erholungs- und Gesundheitsarrangements durch die Zusammenarbeit mit
    gemeinnützigen Körperschaften der Altenhilfe sowie die Vernetzung vorhandener Strukturen
  • Aufarbeitung und Bereitstellung von Informationen für eine breite Öffentlichkeit über Internetseiten, Fachartikel, die Organisation und Durchführung von Vorträgen sowie
    Veranstaltungen und Messen

4. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

5. Der Verein kann alle Maßnahmen ergreifen, die dem Vereinszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Der Verein kann sich bei Bedarf einer Hilfsperson i. S. v. § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen.


(Stand: 27.12.2016)